Denkendorf bei Stuttgart · Termine nach Absprache

+49 1525 2181031

AGB

Stand: September 2026

1) Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Fotografin sowie ihrer Erfüllungsgehilfen. Sie gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, auch für künftige Aufträge desselben Auftraggebers.

Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

„Bilder“, „Werke“ und „Aufnahmen“ im Sinne dieser Bedingungen sind alle von der Fotografin erstellten Ergebnisse, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium.

2) Angebot und Vertragsschluss

Vertragsgrundlage ist das jeweilige Angebot der Fotografin, in dem Leistungsumfang, Nutzungsumfang und Vergütung festgehalten sind. Angebote sind freibleibend, bis sie vom Auftraggeber in Textform angenommen werden.

3) Leistungsumfang und Durchführung

Die Fotografin gestaltet die Aufnahmen nach eigenem künstlerischem und fachlichem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Auftragsziels. Der Auftraggeber erhält eine Auswahl bearbeiteter Aufnahmen in hochauflösendem JPG-Format sowie, sofern vereinbart, in webtauglicher Auflösung. Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten besteht nicht. Die dauerhafte Archivierung der Aufnahmen ist nicht Bestandteil des Auftrages.

4) Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt den Zugang zu den vereinbarten Aufnahmeorten sicher und benennt eine Ansprechperson vor Ort. Erforderliche Sicherheitsunterweisungen erfolgen vor Beginn der Aufnahmen; die Fotografin bringt eigene persönliche Schutzausrüstung mit, soweit nicht anders vereinbart.

Der Auftraggeber holt die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen ein und stellt sicher, dass der Aufnahme und der vorgesehenen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen, insbesondere Urheber-, Eigentums- oder Markenrechte an abgebildeten Objekten. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht abgebildet werden sollen, sind der Fotografin vor Beginn der Aufnahmen zu benennen.

5) Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an den Aufnahmen verbleibt bei der Fotografin. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der gelieferten Aufnahmen für die eigene Unternehmenskommunikation. Dies umfasst insbesondere Website, Social Media, Printmaterialien wie Broschüren, Anzeigen und Messeaufbauten, Pressearbeit sowie interne Zwecke.

Die Weitergabe der Aufnahmen an verbundene Unternehmen sowie an Presse und Agenturen zum Zweck der Berichterstattung über den Auftraggeber ist eingeschlossen. Eine Weitergabe zur eigenständigen Nutzung durch Dritte, der Weiterverkauf sowie die Lizenzierung an Bildagenturen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

Zuschnitt und farbliche Anpassung im Rahmen des üblichen Layouts sind gestattet. Eine sinnentstellende Veränderung oder Montage, die den Aussagegehalt der Aufnahme verändert, bedarf der Zustimmung der Fotografin.

6) Urhebernennung

Die Fotografin kann verlangen, bei redaktionellen Veröffentlichungen als Urheberin genannt zu werden. Bei Werbemitteln des Auftraggebers ist eine Nennung nicht erforderlich.

7) Vergütung und Zahlung

Es wird gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot, gegebenenfalls zuzüglich vereinbarter Reisekosten.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei der Fotografin. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

Über den Auftrag hinausgehende Arbeiten werden auf Grundlage einer neuen Vereinbarung abgerechnet. Verlängert sich die vorgesehene Aufnahmezeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, erhöht sich die Vergütung entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.

8) Termine, Verschiebung und Absage

Liefertermine sind verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Aufnahmetermin weniger als [Frist eintragen] Werktage vorher ab oder verschiebt ihn, kann die Fotografin den entstandenen Aufwand sowie bereits angefallene Kosten berechnen.

Kann die Fotografin einen Termin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, etwa Krankheit oder höhere Gewalt, nicht wahrnehmen, wird unverzüglich ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9.

9) Haftung

Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddaten haftet die Fotografin nach den vorstehenden Grundsätzen, der Höhe nach begrenzt auf die vereinbarte Auftragssumme. Für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, deren Einwilligung nach Ziffer 4 der Auftraggeber einzuholen hat, haftet die Fotografin nicht.

10) Veröffentlichung durch die Fotografin

Die Fotografin darf die Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung nutzen, etwa im Portfolio, auf der eigenen Website und in sozialen Medien, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Aufnahmen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennen lassen, sind hiervon ausgenommen. Eine Sperrfrist kann vereinbart werden.

11) Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Fotografin.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.